Fragen zum Autoverkauf.
Ablauf, Preis, Unterlagen, Abmeldung und Zahlung — die Antworten auf das, was am häufigsten gefragt wird.
Ablauf und Anfrage
Was kostet die Bewertung?
Die Anfrage und die erste Einschätzung sind kostenlos und unverbindlich. Es entstehen Ihnen keine Gebühren, auch wenn Sie sich am Ende gegen einen Verkauf entscheiden.
Wie schnell erhalte ich eine Antwort?
In der Regel innert 24 Stunden nach Eingang Ihrer Anfrage. Vollständige Angaben und Fotos beschleunigen den Ablauf deutlich.
Welche Angaben brauchen Sie mindestens?
Marke, Modell, Erstzulassung, Kilometerstand, Kraftstoff, Getriebeart und eine Angabe zur Fahrbereitschaft. Alles Weitere — letzte MFK, Leistung, Ausstattung, Schäden — macht die Einschätzung genauer.
Ist die Einschätzung bereits ein verbindliches Kaufangebot?
Nein. Sie beruht ausschliesslich auf Ihren Angaben. Ein verbindliches Angebot entsteht nach der Besichtigung des Fahrzeugs und wird ausdrücklich vereinbart.
Muss ich verkaufen, wenn ich eine Offerte erhalte?
Nein. Die Anfrage verpflichtet Sie zu nichts. Sie entscheiden allein, ob und wann Sie verkaufen.
Wie viele Fotos soll ich hochladen?
Fünf bis zehn reichen: Front, Heck, beide Seiten, Innenraum, Kilometerzähler und jeder bekannte Schaden. Je besser die Bilder, desto genauer die Einschätzung.
Fahrzeug und Zustand
Kaufen Sie auch Autos mit Schäden?
Ja. Unfallfahrzeuge, Motorschäden, Hagelschäden und nicht fahrbereite Autos werden individuell geprüft. Beschreiben Sie den Zustand im Formular offen.
Und wenn die MFK abgelaufen ist?
Das ist kein Ausschlusskriterium. Eine abgelaufene oder nicht bestandene MFK ändert die Rechnung, verhindert den Ankauf aber nicht. Bei solchen Fahrzeugen prüfen wir zusätzlich den Export.
Ist eine hohe Laufleistung ein Problem?
Nein. Entscheidend ist das Verhältnis von Kilometerstand zu Alter und Servicezustand. Fahrzeuge mit 200’000 Kilometern und lückenloser Historie kaufen wir regelmässig an.
Kaufen Sie auch Nutzfahrzeuge und ganze Flotten?
Ja. Lieferwagen, Transporter und Pick-ups ebenso wie mehrere Fahrzeuge auf einmal. Erfassen Sie ein Fahrzeug im Formular und listen die übrigen im Nachrichtenfeld.
Was gilt bei Elektro- und Hybridfahrzeugen?
Hier ist der Batteriezustand der wichtigste einzelne Faktor. Geben Sie an, welche Reichweite bei voller Ladung noch erreicht wird und ob Prüfprotokolle vorliegen. Bei gemieteten Batterien bitte unbedingt vermerken.
Und Oldtimer?
Klassiker bewerten wir nach Substanz, Originalität und Historie statt nach Kilometerstand. Mehr dazu unter Oldtimer verkaufen.
Eigentum, Leasing und Unterlagen
Was gilt bei laufendem Leasing oder Finanzierung?
Weisen Sie bereits in der Anfrage darauf hin. Die Eigentumsverhältnisse und eine allfällige Ablösung müssen vor dem Verkauf geregelt sein — wir klären das gemeinsam mit Ihnen und der Leasinggesellschaft ab.
Welche Unterlagen muss ich bereithalten?
Fahrzeugausweis, Serviceunterlagen, Angaben zur letzten MFK, alle vorhandenen Schlüssel und einen gültigen Ausweis. Bei Leasingfahrzeugen zusätzlich den Leasingvertrag, bei Firmenfahrzeugen eine Vollmacht.
Kann ich ein Fahrzeug verkaufen, das nicht auf mich eingelöst ist?
Nur mit schriftlicher Vollmacht des Halters beziehungsweise des Eigentümers. Bei Erbfällen braucht es die entsprechenden Nachweise — melden Sie sich einfach, wir sagen Ihnen, was nötig ist.
Übergabe, Zahlung und Abmeldung
Kostet die Abholung etwas?
Die Abholung ab Standort ist in der Regel kostenlos und schweizweit möglich. Ort und Zeitpunkt stimmen wir vorher mit Ihnen ab.
Wie läuft die Zahlung ab?
Zahlungsart und Zeitpunkt werden bei einer Einigung besprochen und im Kaufvertrag festgehalten. Die Auszahlung erfolgt bei der Übergabe des Fahrzeugs.
Wer meldet das Fahrzeug ab?
Auf Wunsch übernehmen wir die Abmeldung beim zuständigen Strassenverkehrsamt. Im Kaufvertrag wird festgehalten, wer abmeldet und bis wann. Mehr dazu unter Auto abmelden.
Was passiert mit meinen Kontrollschildern?
Sie können die Schilder behalten und in den meisten Kantonen für eine begrenzte Zeit hinterlegen, wenn bereits ein Nachfolgefahrzeug geplant ist. Andernfalls werden sie bei der Abmeldung zurückgegeben.
Bekomme ich Steuern und Versicherungsprämie zurück?
Bei einer Abmeldung während des Jahres wird die Motorfahrzeugsteuer in der Regel anteilig zurückerstattet, ebenso rechnet die Versicherung die nicht genutzte Zeit ab. Deshalb sollte zügig abgemeldet werden.
Frage nicht dabei?
Schreiben Sie uns per WhatsApp oder stellen Sie Ihre Anfrage direkt über das Formular.