Zum Inhalt springen
Kaufvertrag

Der Kaufvertrag beim Autoverkauf.

Was hineingehört, welche Formulierung Verkäufern am häufigsten zum Verhängnis wird und worauf Sie bei der Übergabe achten sollten. Unsere Vorlage finden Sie weiter unten — zum Ausdrucken oder als PDF.

Warum ein schriftlicher Vertrag wichtig ist

Ein Fahrzeugverkauf ist auch mündlich gültig. Nur lässt sich ohne schriftliche Festlegung später nicht mehr belegen, was tatsächlich vereinbart wurde — und genau daraus entstehen die meisten Streitigkeiten: über zugesicherte Eigenschaften, über den Zeitpunkt des Gefahrenübergangs und über die Frage, wer das Fahrzeug abmeldet. Bei Beträgen im fünfstelligen Bereich ist das ein unnötiges Risiko für beide Seiten.

Privatverkauf oder Verkauf an einen Händler

Wer nicht beruflich mit Fahrzeugen handelt, muss den Vertrag beim Privatverkauf selbst aufsetzen — und übersieht dabei typischerweise genau die Punkte, die später zählen: wann gezahlt wird, ab wann der Käufer die Verantwortung trägt und wer die Abmeldung übernimmt.

Beim Verkauf an Tolba-Auto bringen wir den Vertrag mit. Er wird vor der Übergabe gemeinsam ausgefüllt, von beiden Seiten unterschrieben, und Sie erhalten ein Exemplar.

Was in den Kaufvertrag gehört

  • Vollständige Angaben zu Käufer und Verkäufer inklusive Ausweisdaten
  • Fahrzeugidentifikation: Marke, Typ, Stammnummer und Fahrgestellnummer
  • Erstzulassung, Datum der letzten MFK und Kilometerstand bei Übergabe
  • Kaufpreis, Zahlungsart und Zahlungszeitpunkt
  • Datum, Uhrzeit und Ort der Übergabe
  • Bekannte Mängel und Unfallvorgeschichte, ausdrücklich aufgeführt
  • Regelung zur Abmeldung und zu den Kontrollschildern
  • Mitgegebenes Zubehör: Schlüssel, Rädersatz, Serviceunterlagen

Vorsicht mit dem Wort „unfallfrei“

Diese eine Angabe führt häufiger zu Nachforderungen als alles andere im Vertrag — und zwar zulasten des Verkäufers.

Der Grund: „Unfallfreiheit“ gilt als zugesicherte Eigenschaft. Fehlt eine zugesicherte Eigenschaft, gilt das Fahrzeug als mangelhaft, und anders als bei gewöhnlichen Mängeln kommt es dabei nicht darauf an, wie schwer der Mangel wiegt (vgl. Art. 197 OR). Ein fachgerecht reparierter Parkschaden kann deshalb bereits genügen.

Unsere Empfehlung: Kreuzen Sie nicht pauschal „unfallfrei“ an, wenn Sie es nicht sicher wissen. Beschreiben Sie stattdessen konkret, was Sie wissen — und halten Sie fest, was Sie nicht wissen. Eine offen benannte Reparatur kostet beim Preis wenig; eine falsche Zusicherung kann Sie den halben Verkaufserlös kosten.

„Gekauft wie gesehen“ — was das wirklich abdeckt

Diese Formulierung schliesst die Haftung für Mängel nur in engen Grenzen aus. Mängel, die beim Verkauf bekannt waren und verschwiegen wurden, bleiben in aller Regel haftungsrelevant — der Satz schützt also nicht vor dem, wovor ihn viele glauben zu schützen. Wirksamen Schutz bietet nicht die pauschale Klausel, sondern die vollständige Aufzählung dessen, was Sie wissen.

Der Kilometerstand

Nach der Unfallvorgeschichte ist das der zweite Punkt, der regelmässig zu Problemen führt. Tragen Sie den Stand ein, den Sie bei der Übergabe tatsächlich ablesen — nicht den vom Inserat oder vom letzten Service. In unserer Vorlage gibt es dafür ein eigenes Feld, weil zwischen Vertragsabschluss und Übergabe oft noch gefahren wird.

Zahlung und Übergabe

Fahrzeug und Papiere sollten erst übergeben werden, wenn die Zahlung gesichert ist. Halten Sie im Vertrag fest, wann gezahlt wird und ab wann Nutzen und Gefahr auf den Käufer übergehen — also ab wann dieser für das Fahrzeug einsteht. Fotografieren Sie den Übergabezustand rundherum: Das kostet fünf Minuten und beendet spätere Diskussionen, bevor sie anfangen.

Abmeldung und Kontrollschilder

Solange das Fahrzeug auf Ihren Namen eingelöst ist, laufen Steuern und Versicherung weiter — auch wenn es längst beim Käufer steht. Halten Sie deshalb schriftlich fest, wer abmeldet und bis wann, und was mit den Kontrollschildern geschieht. Auf Wunsch übernehmen wir die Abmeldung; mehr dazu unter Auto abmelden.

Diese Seite gibt allgemeine Hinweise und ersetzt keine Rechtsberatung. Massgebend sind im Einzelfall die vertraglichen Vereinbarungen und die gesetzlichen Bestimmungen.

Vorlage

Unser Kaufvertrag zum Ausdrucken.

Diese Vorlage verwenden wir beim Ankauf. Sie können sie hier ausdrucken oder im Druckdialog als PDF speichern — zwei Seiten, zur Übergabe mitbringen.

Vertrag drucken
Tolba-Auto — Autoankauf Schweiz

Kaufvertrag für ein Fahrzeug

Zur besseren Lesbarkeit wird die männliche Schreibform verwendet; sie gilt für alle Geschlechter.
Verkäufer
Name
Telefon
Vorname
E-Mail
Strasse / Nr.
Geburtsdatum
PLZ / Ort
Nationalität

Der Verkäufer ist rechtmässiger Eigentümer des Fahrzeugs: janein

Bei laufendem Leasing oder Finanzierung bitte vor der Übergabe klären (siehe Ziffer 2).

Käufer
NameTolba-Auto
Telefon+41 79 644 77 79
Vertreten durch
E-MailTolba.auto1@gmail.com
Strasse / Nr.Schachenweidstrasse 105
UID / Reg.-Nr.
PLZ / Ort6030 Ebikon
KantonLuzern
Fahrzeug
Marke & Typ
Farbe
Fahrgestell-Nr.
Karosserie
Kilometerstand
Stammnummer
1. Inverkehrs.
Typenschein-Nr.
Letzte MFK
Kraftstoff
Getriebeart
Antriebsart
Türen
Schlüssel
Serviceheft

Unfallfrei: janein

Zusätzliche Ausrüstung · Unfallschäden · bekannte Mängel

Bekannte Schäden bitte konkret beschreiben — siehe Ziffer 2.

Kaufpreis in CHFinkl. allfälliger MwSt.

Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Ergänzungen sind nur mit beidseitiger schriftlicher Bestätigung gültig. Die Vertragsbestimmungen auf Seite 2 sind Bestandteil dieses Vertrages.

Vertragsbestimmungen

1. Fahrzeugangaben

Die Angaben zum Fahrzeug beruhen auf den Unterlagen und den Auskünften des Verkäufers. Technische Daten und Verbrauchsangaben verstehen sich als Richtwerte.

2. Zusicherungen des Verkäufers

Der Verkäufer sichert zu, zur Veräusserung berechtigt und das Fahrzeug frei von Rechten Dritter zu sein. Er bestätigt, dass der angegebene Kilometerstand dem tatsächlichen Stand entspricht und ihm keine über die oben genannten hinausgehenden Unfallschäden oder Mängel bekannt sind. Die Angabe „unfallfrei“ gilt als zugesicherte Eigenschaft; fehlt sie, ist das Fahrzeug unabhängig von der Schwere des Mangels mangelhaft (Art. 197 OR). Bekannte Schäden sind deshalb oben konkret aufzuführen. Besteht ein Leasing oder eine Finanzierung, ist die Ablösung vor der Übergabe zu regeln. Bei einem Kauf auf Rechnung kann ein Eigentumsvorbehalt nach Art. 715 ZGB eingetragen werden.

3. Gewährleistung

Jede Gewährleistung wird wegbedungen; Wandelung und Minderung sind ausgeschlossen.

Zwei Jahre Gewährleistung gemäss Art. 210 OR.

Andere Vereinbarung.

4. Übergabe des Fahrzeugs

Das Fahrzeug bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers. Übergeben werden Fahrzeugausweis, alle vorhandenen Schlüssel sowie Service- und Garantieunterlagen. Nutzen und Gefahr gehen mit der Übergabe des Fahrzeugs und der Unterzeichnung dieses Vertrages auf den Käufer über.

Übergabedatum
Uhrzeit
Übergabeort
km bei Übergabe

5. Zahlung

Bar bei der ÜbergabeBanküberweisungAndere

6. Abmeldung und Kontrollschilder

Die Abmeldung beim Strassenverkehrsamt übernimmt: der Verkäuferder Käufer
Die Kontrollschilder verbleiben beim Verkäufer, sofern nichts anderes vereinbart ist.

7. Weitere Abmachungen

8. Anwendbares Recht

Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen über den Kaufvertrag (Art. 184 ff. OR). Es gilt schweizerisches Recht.

Der Verkäufer bestätigt mit seiner Unterschrift die Richtigkeit der Angaben.

Ort / Datum
Verkäufer

Der Käufer anerkennt mit seiner Unterschrift die vorstehenden Vertragsbestimmungen.

Ort / Datum
Käufer

Dieser Vertrag wird in zwei gleichlautenden Exemplaren ausgefertigt; jede Partei erhält ein unterzeichnetes Exemplar. Diese Vorlage dient der Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung.

Fahrzeug verkaufen — mit sauberem Vertrag?

Wir halten Preis, Zahlung und Übergabe vor dem Verkauf schriftlich fest.

Zum Ankaufsformular
Per WhatsApp schreiben