Sicher
Transparente Abwicklung ohne versteckte Gebühren. Preis, Zahlungsweise und Übergabe werden vor dem Verkauf schriftlich festgehalten — im Kaufvertrag, nicht per Handschlag.
Wie viel kostet welche Überschreitung, ab wann es kein Bussenzettel mehr ist und ab wann der Führerausweis weg ist — mit den Grenzwerten, die die Behörden anwenden.
Eine Geschwindigkeitsüberschreitung löst in der Schweiz zwei getrennte Vorgänge aus. Das Strafverfahren führt zur Busse oder zur Anzeige und wird von der Polizei beziehungsweise der Staatsanwaltschaft geführt. Das Administrativverfahren betrifft den Führerausweis und wird vom Strassenverkehrsamt Ihres Wohnkantons geführt.
Beide laufen parallel. Eine bezahlte Busse bedeutet also nicht, dass die Sache erledigt ist — die Massnahme gegen den Ausweis kann später separat folgen.
Bis zu einer bestimmten Grenze wird die Überschreitung im Ordnungsbussenverfahren erledigt: fester Betrag, kein Eintrag im Strafregister, keine Frage nach dem Verschulden. Die Beträge sind schweizweit einheitlich geregelt.
| Überschreitung | Innerorts | Ausserorts / Autostrasse | Autobahn |
|---|---|---|---|
| 1–5 km/h | CHF 40 | CHF 40 | CHF 20 |
| 6–10 km/h | CHF 120 | CHF 100 | CHF 60 |
| 11–15 km/h | CHF 250 | CHF 160 | CHF 120 |
| 16–20 km/h | Anzeige | CHF 240 | CHF 180 |
| 21–25 km/h | Anzeige | Anzeige | CHF 260 |
| ab 26 km/h | Anzeige | Anzeige | Anzeige |
Anzeige heisst: kein fester Bussenbetrag mehr. Der Fall geht an die Staatsanwaltschaft, die Sanktion richtet sich nach dem Verschulden und nach Ihrem Einkommen — Tagessätze statt Franken. Dazu kommen Verfahrenskosten.
Parallel dazu prüft das Strassenverkehrsamt, ob eine Verwarnung oder ein Entzug fällig ist. Die Einteilung in leichte, mittelschwere und schwere Widerhandlung folgt festen Grenzwerten.
| Massnahme | Innerorts | Ausserorts / Autostrasse | Autobahn |
|---|---|---|---|
| Keine Massnahme | bis 15 km/h | bis 20 km/h | bis 25 km/h |
| Verwarnung leichte Widerhandlung | 16–20 km/h | 21–25 km/h | 26–30 km/h |
| Entzug ab 1 Monat mittelschwere Widerhandlung | 21–24 km/h | 26–29 km/h | 31–34 km/h |
| Entzug ab 3 Monaten schwere Widerhandlung | ab 25 km/h | ab 30 km/h | ab 35 km/h |
Die genannten Dauern sind Mindestdauern. Vorbelastungen, berufliche Angewiesenheit auf das Fahrzeug und das konkrete Verschulden können sie verlängern.
Oberhalb bestimmter Werte liegt ein Raserdelikt vor. Die Schwellen hängen von der am Ort geltenden Höchstgeschwindigkeit ab:
Der Führerausweis wird in diesen Fällen grundsätzlich für zwei Jahre entzogen. Bei einer Ersttat oder achtenswerten Beweggründen kann die Dauer um ein Jahr reduziert werden. Vor der Wiedererteilung ist in der Regel eine bestandene Fahreignungsuntersuchung nötig. Dazu kommt das Strafverfahren, und das Fahrzeug kann eingezogen werden.
Ein längerer Ausweisentzug ist einer der häufigsten Gründe, warum ein Auto plötzlich nicht mehr gebraucht wird. Stehen bleibt es trotzdem nicht gratis: Versicherung, Steuern und Standplatz laufen weiter, und ein Fahrzeug, das Monate ungenutzt steht, verliert zusätzlich an Wert — Batterie, Reifen und Bremsen danken es selten.
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Diese Übersicht dient der allgemeinen Orientierung und ist weder Rechtsberatung noch eine Garantie für den Ausgang eines Verfahrens. Massgebend sind der Entscheid der zuständigen Behörde und die geltenden Erlasse. Die kantonalen Stellen finden Sie unter Strassenverkehrsämter.
Quellen: Ordnungsbussen gemäss Bussenliste der Kantonspolizei Bern; Grenzwerte für Verwarnung und Entzug sowie Raserschwellen gemäss Strassenverkehrsamt des Kantons Zürich. Stand: Oktober 2026.
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