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Sonstiges

Geschwindigkeitsüberschreitungen in der Schweiz.

Wie viel kostet welche Überschreitung, ab wann es kein Bussenzettel mehr ist und ab wann der Führerausweis weg ist — mit den Grenzwerten, die die Behörden anwenden.

Zwei Verfahren, die unabhängig voneinander laufen

Eine Geschwindigkeitsüberschreitung löst in der Schweiz zwei getrennte Vorgänge aus. Das Strafverfahren führt zur Busse oder zur Anzeige und wird von der Polizei beziehungsweise der Staatsanwaltschaft geführt. Das Administrativverfahren betrifft den Führerausweis und wird vom Strassenverkehrsamt Ihres Wohnkantons geführt.

Beide laufen parallel. Eine bezahlte Busse bedeutet also nicht, dass die Sache erledigt ist — die Massnahme gegen den Ausweis kann später separat folgen.

Ordnungsbussen: der Bussenzettel

Bis zu einer bestimmten Grenze wird die Überschreitung im Ordnungsbussenverfahren erledigt: fester Betrag, kein Eintrag im Strafregister, keine Frage nach dem Verschulden. Die Beträge sind schweizweit einheitlich geregelt.

ÜberschreitungInnerortsAusserorts / AutostrasseAutobahn
1–5 km/hCHF 40CHF 40CHF 20
6–10 km/hCHF 120CHF 100CHF 60
11–15 km/hCHF 250CHF 160CHF 120
16–20 km/hAnzeigeCHF 240CHF 180
21–25 km/hAnzeigeAnzeigeCHF 260
ab 26 km/hAnzeigeAnzeigeAnzeige

Anzeige heisst: kein fester Bussenbetrag mehr. Der Fall geht an die Staatsanwaltschaft, die Sanktion richtet sich nach dem Verschulden und nach Ihrem Einkommen — Tagessätze statt Franken. Dazu kommen Verfahrenskosten.

Der Führerausweis: ab wann es ernst wird

Parallel dazu prüft das Strassenverkehrsamt, ob eine Verwarnung oder ein Entzug fällig ist. Die Einteilung in leichte, mittelschwere und schwere Widerhandlung folgt festen Grenzwerten.

MassnahmeInnerortsAusserorts / AutostrasseAutobahn
Keine Massnahmebis 15 km/hbis 20 km/hbis 25 km/h
Verwarnung
leichte Widerhandlung
16–20 km/h21–25 km/h26–30 km/h
Entzug ab 1 Monat
mittelschwere Widerhandlung
21–24 km/h26–29 km/h31–34 km/h
Entzug ab 3 Monaten
schwere Widerhandlung
ab 25 km/hab 30 km/hab 35 km/h

Die genannten Dauern sind Mindestdauern. Vorbelastungen, berufliche Angewiesenheit auf das Fahrzeug und das konkrete Verschulden können sie verlängern.

Raserdelikt

Oberhalb bestimmter Werte liegt ein Raserdelikt vor. Die Schwellen hängen von der am Ort geltenden Höchstgeschwindigkeit ab:

  • Tempo 30 — Überschreitung um 40 km/h oder mehr
  • Tempo 50 — Überschreitung um 50 km/h oder mehr
  • Tempo 80 — Überschreitung um 60 km/h oder mehr
  • Tempo 120 — Überschreitung um 80 km/h oder mehr

Der Führerausweis wird in diesen Fällen grundsätzlich für zwei Jahre entzogen. Bei einer Ersttat oder achtenswerten Beweggründen kann die Dauer um ein Jahr reduziert werden. Vor der Wiedererteilung ist in der Regel eine bestandene Fahreignungsuntersuchung nötig. Dazu kommt das Strafverfahren, und das Fahrzeug kann eingezogen werden.

Was das für Ihr Fahrzeug bedeutet

Ein längerer Ausweisentzug ist einer der häufigsten Gründe, warum ein Auto plötzlich nicht mehr gebraucht wird. Stehen bleibt es trotzdem nicht gratis: Versicherung, Steuern und Standplatz laufen weiter, und ein Fahrzeug, das Monate ungenutzt steht, verliert zusätzlich an Wert — Batterie, Reifen und Bremsen danken es selten.

Wenn Sie in dieser Situation sind: Wir kaufen das Fahrzeug an, holen es bei Ihnen ab und übernehmen auf Wunsch die Abmeldung beim Strassenverkehrsamt. Eine erste Einschätzung ist kostenlos und unverbindlich.

Verbindlich ist die Behörde

Diese Übersicht dient der allgemeinen Orientierung und ist weder Rechtsberatung noch eine Garantie für den Ausgang eines Verfahrens. Massgebend sind der Entscheid der zuständigen Behörde und die geltenden Erlasse. Die kantonalen Stellen finden Sie unter Strassenverkehrsämter.

Quellen: Ordnungsbussen gemäss Bussenliste der Kantonspolizei Bern; Grenzwerte für Verwarnung und Entzug sowie Raserschwellen gemäss Strassenverkehrsamt des Kantons Zürich. Stand: Oktober 2026.

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